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Verwaltung Ihres Wohnungseigentums

Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit ist, neben den korrekten Rechnungslegungen über die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Abrechnungsperiode als Schwerpunkt, der Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums zu sehen.

Oberste Leitlinie in der Hinwendung zu einer kundenorientierten Tätigkeit ist unser Dienst am Kunden, der Achtung des Einzelnen und der unabdingbaren Verpflichtung in unserer Tätigkeit zur Gründlichkeit, Ordentlichkeit, Pünktlichkeit und Loyalität.

Zwingend sind die jeweiligen Vorgaben aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung gewissenhaft und zeitnah umzusetzen. Gleiches gilt für die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.

Augenmerk sollte auch auf ein gutes Verhältnis zu den Verwaltungsbeiräten der Eigentümergemeinschaften gelegt werden; dies gilt insbesondere bei Ortsterminen, Festlegungen der Eigentümerversammlungen und deren Tagesordnungspunkten sowie bei Sanierungsmaßnahmen oder Rechtsberatungen bei eigentumsrechtlichen Dingen.

Unser Bestreben ist es, jedem Miteigentümer den Werterhalt seines Eigentums zu sichern. Hilfreich hierzu ist eine langjährige Erfahrung, ein guter Mitarbeiterstab sowie ein über Jahrzehnte gewachsenes Vertrauensverhältnis zu den vertrauten Hausmeisterfirmen, Lieferanten oder Handwerkern.