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Versicherungsschutz für Ihr Eigentum

Zu den Verpflichtungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehört auch zwingend der notwendige Versicherungsschutz für die jeweiligen Gebäude gegen das Feuerrisiko sowie das Haus- und Grundstückshaftpflichtrisiko, wobei ergänzend Leitungswasser-, Sturm- und Hagelrisiko zu berücksichtigen sind. Möglicherweise empfiehlt sich darüber hinaus auch der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.

Gegebenenfalls muss auch das Haftungsrisiko, abgeleitet aus dem Besitz eines Heizöltanks, mit gesehen werden.

Im Falle der Vermietung seines Sonder- oder Teileigentums ist jeder Miteigentümer gut beraten, wenn er sein Vermietungsrisiko seinem Privathaftpflichtversicherer zur Meldung bringt, weil eine mögliche Haftung aus diesem Vermietungsrisiko gegenüber geschädigten Dritten oder seiner Eigentümergemeinschaft selbst dadurch auch Versicherungsschutz genießt.